Allgemeine Reisebedingungen
Reiseveranstalter Tour Exquisit in Hamburg
- Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Tour Exquisit – Antje Seele, Einzelunternehmen („TE“) – den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, in Textform oder schriftlich erfolgen, wobei die Nutzung des Reiseanmeldeformulars empfohlen wird. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch TE zustande. TE bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer und übersendet den Sicherungsschein, soweit gesetzlich erforderlich.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von TE vor, an das TE für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen; der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande. Die Annahme kann auch durch Leistung der Anzahlung erfolgen.
- Zahlung des Reisepreises
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen nach dem aufgedruckten Datum der Buchungsbestätigung (Rechnung) zu zahlen. Etwaig gebuchte Versicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und TE insbesondere nicht mehr wegen Nichterreichens einer gegebenenfalls vereinbarten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten kann. Die genauen Fälligkeiten der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
2.3 Wird die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, kann TE vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 5.2 orientieren.
- Leistungen, Leistungsumfang
Der Umfang und die Art der von TE vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von TE in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, ergibt sich die Leistungsverpflichtung von TE ausschließlich aus diesem konkreten Angebot in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung über die gebuchten Leistungen.
- Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
4.1 TE behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird nur in dem Umfang geändert, in dem sich diese Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirken. TE unterrichtet den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und deren Berechnung. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterrichtung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.2 Soweit Ziffer 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die dort genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TE führt. Hat der Kunde mehr als den danach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag zu erstatten. TE darf tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben abziehen und hat diese auf Verlangen nachzuweisen.
4.3 TE behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Ob eine Änderung unerheblich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. TE unterrichtet den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Übersteigt eine nach Ziffer 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann TE sie nicht einseitig vornehmen. TE kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von TE bestimmten angemessenen Frist das Angebot annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Entsprechendes gilt, wenn TE die Reise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Vertragsinhalt geworden sind, verschaffen kann.
4.5 TE kann dem Kunden im Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten und informiert hierüber nach den gesetzlichen Vorgaben.
4.6 Nach Ablauf einer von TE nach Ziffer 4.4 bestimmten angemessenen Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist den Rücktritt erklärt.
4.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 4.4 vom Vertrag zurück, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit TE zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, erfolgt die Erstattung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TE. Es empfiehlt sich, den Rücktritt in Textform, z. B. per E-Mail, zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann TE eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. TE hat hierfür folgende Entschädigungspauschalen festgelegt:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
- ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 35 %
- ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 40 %
- ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 60 %
- ab dem 6. bis zum 2. Tag vor Reiseantritt: 90 %
- ab einem Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt: 95 %
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass TE überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder sonstiger gebuchter Leistungen vorgenommen, kann TE ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29,00 EUR je Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil TE einer vorvertraglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist, erfolgt sie kostenfrei.
5.4 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TE spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. TE kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Der Kunde und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten. TE weist die Mehrkosten auf Verlangen nach.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat TE zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen, z. B. Voucher oder notwendige Informationen zur Reiseroute, nicht innerhalb der von TE mitgeteilten Zeit erhält oder wenn die Unterlagen hinsichtlich seiner Daten fehlerhaft sind. Bei Eigenanreise ist der Kunde für sein rechtzeitiges Erscheinen am vereinbarten Ort selbst verantwortlich.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken sowie vermeidbare Schäden zu verhindern oder gering zu halten.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm von TE ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ausschließlich vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Gesetzliche Ansprüche des Reisenden bleiben unberührt.
- Reiseversicherung
TE empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Je nach Reiseziel kann außerdem eine Auslandskranken- und/oder Unfallversicherung sinnvoll sein. Versicherungsleistungen sind nur dann Bestandteil des Reisevertrages mit TE, wenn dies ausdrücklich vereinbart und bestätigt wurde.
- Rücktritt durch TE
9.1 TE kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl und die maßgebliche Rücktrittsfrist in der Reiseausschreibung genannt und in der Buchungsbestätigung nochmals angegeben wurden. Der Rücktritt muss innerhalb der vertraglich bestimmten Frist erklärt werden, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen. TE kann außerdem vor Reisebeginn zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; der Rücktritt ist dann unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
9.2 Tritt TE nach Ziffer 9.1 vom Reisevertrag zurück, verliert TE den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.
- Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung
10.1 Der Kunde hat auftretende Reisemängel unverzüglich gegenüber TE oder der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Die Kontaktdaten befinden sich in der Buchungsbestätigung bzw. den Reiseunterlagen. Soweit TE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können gesetzliche Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein. TE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. TE kann Abhilfe auch durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung schaffen.
10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn TE die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe erforderlich ist. Im Fall einer wirksamen Kündigung richten sich Vergütungs-, Erstattungs- und Rückbeförderungspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung und Haftungsbeschränkung von TE
Die vertragliche Haftung von TE für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkünfte oder auf ihnen beruhende gesetzliche Vorschriften mit Haftungsvoraussetzungen oder -beschränkungen, kann sich TE gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Gesetzliche Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
- Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 TE informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit hierzu eine gesetzliche Informationspflicht besteht.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise maßgeblichen Vorschriften und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente selbst verantwortlich. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass Reisepass oder Personalausweis die für die Reise erforderliche Gültigkeit besitzen.
- Datenschutz
TE verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung einer Anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Erfüllung des Reisevertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere freiwillig mitgeteilte Gesundheitsdaten wie Allergien oder Mobilitätseinschränkungen, werden nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet, soweit keine andere gesetzliche Grundlage eingreift. Nähere Informationen, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://tourexquisit.de/datenschutz/.
- Sonstiges, Hinweise
14.1 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TE findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TE vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.3 Verbraucherschlichtung: TE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
Stand: September 2026
